Satzung des Vereins
§1 Name, Sitz, GeschäftsjahrDer Verein führt den Namen „Haus der Generationen Südbaden e.V.“
Der Sitz des Vereins ist Ballrechten-Dottingen. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Der Verein wird eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Staufen.
§2 Zweck
Zweck des Vereins ist die Einrichtung und Führung einer Lebensgemeinschaft aller Generationen zur Hilfestellung und Betreuung von Menschen in den verschiedensten Lebens- und Krankheitssituationen. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des § 51 AO.
Der Satzungszweck wird insbesondere erreicht durch:
· Initiierung und Förderung von gemeinschaftlichen Arbeits- und Wohnprojekten für alle Generationen;
· Aufnahme von hilfebedürftigen Menschen in eine Gemeinschaft aus Familien und Einzelpersonen;
· die Betreuung dieses Personenkreises und gegebenenfalls dessen finanzielle Unterstützung bei Vorliegen der Bedürftigkeit im Sinne des § 52 AO;
· Beratung und Unterstützung der Hausgemeinschaften;
· Förderung von Gesundheit und Kommunikation zwischen allen Generationen.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall des gemeinnützigen Zweckes, fällt das Vermögen des Vereins an ein generationsübergreifendes Wohnprojekt in Baden-Württemberg, welches sich im Aufbau befindet und welches das Vermögen unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke verwendet.
§3 Mitgliedschaft
Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die Mitgliederversammlung entwickelt Kriterien für die Aufnahme.
Ein Aktivmitglied hat ein Stimmrecht, ein Passivmitglied hat kein Stimmrecht.
Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod (natürliche Person), bzw. der Auflösung (juristische Person), durch Austritt (schriftlich gegenüber dem Vorstand), durch Ausschluss (via Mitgliederversammlung, nur bei schwerwiegendem Verstoß gegen die Vereinsinteressen)
§4 Mitgliedsbeiträge
Die Mitglieder zahlen ihre Mitgliedsbeiträge bis spätestens Ende April.
Ein Aktivmitglied bezahlt 100%, ein Passivmitglied mindestens 75% des Mitgliedbeitrag, die in Euro zu entrichten sind und über deren Höhe und Fälligkeit die Mitgliederversammlung entscheidet.
§5 Organe
Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
§6 Vorstand
Der Vorstand besteht aus vier Personen, der/dem Vorsitzenden, der/dem stellvertretenden Vorsitzenden, der/dem Schriftführer/in und der/dem Schatzmeister/in und ist als solcher auch Vorstand im Sinne des § 26 BGB.
Der/die Vorsitzende und deren Stellvertretung sind allein vertretungsberechtigt. Gewählt wird der Vorstand von der Mitgliederversammlung für jeweils zwei Jahre.
§7 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung trifft sich mindestens einmal im Jahr. Sie wird vom Vorstand unter Wahrung einer Einladungsfrist von vier Wochen mit Bekanntgabe der Tagesordnung schriftlich einberufen. Die Mitgliederversammlung wählt alle zwei Jahre den Vorstand und nimmt jährlich den Rechenschaftsbericht des Vorstandes entgegen.
Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll, insbesondere mit den Beschlüssen, anzufertigen. Das Protokoll ist von zwei Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen.
Ballrechten-Dottingen, den 6. Januar 2014